DigitalPakt 2.0 einfach erklärt: Was sich für Schulen ändert

Neuer Name, neue Regeln – und viele Eltern und Schülerinnen und Schüler fragen sich, was der DigitalPakt 2.0 für den eigenen Schulalltag konkret bedeutet. Nach Jahren mit teils löchrigem WLAN, veralteten Tablets oder Beamer, die nur an manchen Schulen zuverlässig funktionieren, soll ein neues Förderprogramm die Digitalisierung an deutschen Schulen weiter vorantreiben. Hier die wichtigsten Punkte, verständlich zusammengefasst.

Das Wichtigste in Kürze

Nachfolgeprogramm des ersten DigitalPakt Schule (2019–2024, 6,1 Mrd. €, 29.400 Schulen profitiert)
Neu: 5 Mrd. € bis 2030 (je zur Hälfte Bund/Länder), Start seit 1. Januar 2026
Fokus verschiebt sich: nicht mehr nur Geräte-Ausstattung, sondern pädagogisch sinnvolle Nutzung + mehr Lehrkräftefortbildung (auch zu KI)
Drei Bereiche: IT-Infrastruktur, Schul-/Unterrichtsentwicklung, "Digitales Lehren und Lernen"
Private Schulen (anerkannte Ersatzschulen) sind gleichberechtigt förderfähig, z.B. in Baden-Württemberg
Umsetzung erfolgt über die einzelnen Bundesländer – Zeitplan variiert je nach Land
Weniger Bürokratie als beim ersten DigitalPakt versprochen → soll schnellere Umsetzung ermöglichen

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Was der DigitalPakt eigentlich ist

Der erste DigitalPakt Schule lief von 2019 bis 2024 und hat laut einem Bilanzbericht des Forums Bildung Digitalisierung insgesamt 6,1 Milliarden Euro an Bundesmitteln in Schulen investiert – profitiert haben davon rund 29.400 Schulen in Deutschland, etwa zur Hälfte Grundschulen und zur Hälfte weiterführende Schulen. Mit diesem Geld wurden WLAN-Netze ausgebaut, digitale Tafeln und Tablets angeschafft und die technische Infrastruktur an vielen Schulen grundlegend erneuert.

Nun folgt die zweite Runde: Der DigitalPakt 2.0 wurde am 18. Dezember 2025 von Bund und allen 16 Bundesländern beschlossen und investiert bis 2030 weitere 5 Milliarden Euro – je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen.

Was ändert sich gegenüber der ersten Runde?

Für Familien und Schülerinnen und Schüler ist vor allem eines wichtig: Der Fokus verschiebt sich. Wie das Deutsche Schulportal berichtet, ging es beim ersten DigitalPakt vor allem um die technische Grundausstattung – WLAN, Geräte, Netzwerke. Beim DigitalPakt 2.0 rückt laut einer Zusammenstellung des Forums Bildung Digitalisierung die pädagogisch sinnvolle Nutzung dieser Technik stärker in den Vordergrund: Es geht nicht mehr nur darum, dass Schulen Geräte haben, sondern darum, wie Lehrkräfte diese im Unterricht wirklich gewinnbringend einsetzen können.

Konkret setzt sich der DigitalPakt 2.0 aus drei Bereichen zusammen:

  • Digitale Ausstattung und IT-Infrastruktur – also weiterhin WLAN, Geräte und technische Basisausstattung an Schulen.
  • Schul- und Unterrichtsentwicklung, in Verantwortung der einzelnen Bundesländer.
  • „Digitales Lehren und Lernen" – eine gemeinsame Initiative von Bund und Ländern, die gezielt die Fortbildung von Lehrkräften stärkt, unter anderem im Umgang mit Künstlicher Intelligenz im Unterricht.

Bundesbildungsministerin Karin Prien betont dazu laut der offiziellen Mitteilung der Kultusministerkonferenz, dass der DigitalPakt 2.0 auch ein Beitrag zur Gleichwertigkeit der Bildungschancen in Deutschland sein soll – unabhängig davon, wo eine Familie wohnt.

Wann geht es los?

Der DigitalPakt 2.0 ist offiziell seit dem 1. Januar 2026 gestartet und läuft bis 2030, wobei Maßnahmen bis Ende 2032 abgeschlossen sein müssen. Wichtig für Eltern und Schulen: Wie eine Übersicht von cotec erklärt, erfolgt die konkrete Umsetzung über die einzelnen Bundesländer – das bedeutet, dass sich die genauen Abläufe und der Startzeitpunkt für Förderanträge je nach Bundesland unterscheiden können. Wer wissen möchte, wie es an der eigenen Schule konkret aussieht, lohnt sich also ein Blick auf die Ankündigungen des zuständigen Landes.

Gilt das auch für private Schulen?

Ja. Anders als man vielleicht vermuten könnte, profitieren nicht nur öffentliche Schulen vom DigitalPakt. In Baden-Württemberg etwa sind laut dem Kultusministerium sowohl öffentliche Schulen als auch anerkannte private Ersatzschulen förderberechtigt – bereits beim ersten DigitalPakt wurden öffentlichen und privaten Schulen im Land zusätzlich 40 Millionen Euro als schulbezogene Budgets zur Verfügung gestellt. Auch beim DigitalPakt 2.0 gilt laut einer Übersicht von Cornelsen: Antragsberechtigt sind Schulträger – also Kommunen, öffentliche Schulen und staatlich anerkannte Ersatzschulen gleichermaßen.

Weniger Bürokratie – schnellere Umsetzung?

Ein zentrales Versprechen des neuen Programms betrifft nicht direkt den Unterricht, wirkt sich aber indirekt darauf aus, wie schnell neue Technik tatsächlich in den Klassenzimmern ankommt: Laut der Kultusministerkonferenz ist der Verwaltungsaufwand für Länder und Schulträger im DigitalPakt 2.0 deutlich reduziert worden. Auch Nordrhein-Westfalen betont in einer Mitteilung des Schulministeriums, dass auf aufwendige Projektbeschreibungen verzichtet und Berichtspflichten reduziert werden. Das soll in der Praxis bedeuten, dass Schulen schneller an die versprochenen Mittel kommen als beim ersten DigitalPakt, bei dem die bürokratischen Hürden häufig kritisiert wurden.

Was heißt das ganz praktisch für den Schulalltag?

  • Bessere technische Grundausstattung bleibt weiterhin Teil des Programms – auch wenn der Schwerpunkt sich verschiebt, fließt weiterhin Geld in WLAN, Geräte und Infrastruktur.
  • Mehr Fokus auf guten Unterricht mit Technik, statt nur auf die Anschaffung von Geräten – Lehrkräfte sollen gezielter fortgebildet werden, auch im Umgang mit KI.
  • Private Schulen sind gleichberechtigt förderfähig, sofern sie als anerkannte Ersatzschulen gelten – das gilt bundesländerübergreifend, mit teils unterschiedlicher konkreter Ausgestaltung.
  • Der genaue Zeitplan hängt vom jeweiligen Bundesland ab – wer wissen will, wann an der eigenen Schule etwas passiert, findet die aktuellen Informationen meist auf der Website des zuständigen Kultusministeriums.

Fazit

Der DigitalPakt 2.0 ist mehr als eine Neuauflage des ersten Programms: Er verschiebt den Fokus von der reinen Geräteausstattung hin zur Frage, wie digitale Technik den Unterricht tatsächlich verbessert – und wie Lehrkräfte dabei besser unterstützt werden. Für Eltern und Schülerinnen und Schüler bedeutet das langfristig hoffentlich zuverlässigeres WLAN, aktuellere Geräte und einen Unterricht, der digitale Werkzeuge sinnvoller einbindet. Bis das im eigenen Klassenzimmer spürbar wird, hängt allerdings stark davon ab, wie schnell das jeweilige Bundesland die neuen Regeln in die Praxis umsetzt.