Donnerstag, 10. Oktober 2024

Verbotene Nacktbilder in Jugendlichen-Chats - Präventionskampagne

Manche Jugendliche haben wenig Skrupel und leiten Nacktbilder aus dem Netz oder Freundeskreis weiter. Sind die abgebildeten Menschen allerdings unter 18 Jahre alt, ist schnell die Polizei im Spiel.

Foto von Lilly Rum auf Unsplash

Berlin (dpa) - Angesichts des zunehmenden Austauschs von Bildern sexueller Darstellungen und sexuellen Missbrauchs über Chatkanäle von Kindern und Jugendlichen schlagen die deutschen Polizeibehörden Alarm. Die Verbreitung solcher Inhalte über soziale Netzwerke sei gestiegen und der Anteil der beteiligten Minderjährigen habe sich laut Kriminalstatistik auf 42 Prozent erhöht, teilte die Kriminalprävention der Polizei in Bund und Ländern mit. 

Dabei würden Kinder und Jugendliche beim Besitz und Weiterleiten von Nackt- oder Sexbildern «oft unwissentlich zu Tätern». Mit einer neuen Kampagne «Sounds wrong - melden statt teilen» will die Polizei aufklären und vorbeugen.

«Wir wollen Kindern und Jugendlichen nachdrücklich klarmachen, dass es überhaupt nicht cool ist, solche Inhalte zu teilen, sondern dass sie damit erhebliche Straftaten begehen», hieß es. Die Kampagne, die im Internet und per Printmedien verbreitet wird, zeigt problematische und strafbare Fälle, etwa wenn in der Schule, im Sportverein oder im Freundeskreis erotische oder sexuelle Fotos oder Videos weitergeleitet werden. 

Schon das Speichern ist oft verboten

Dabei kann es sich um Bilder aus dem Internet, heimlich aufgenommene oder bewusst selbst produzierte Aufnahmen handeln: sind die gezeigten Menschen minderjährig, geht es sehr schnell um eine Straftat. Schon das Speichern eines Fotos oder Videos auf dem eigenen Handy ist dann verboten. Die Polizei appelliert: «Vertrau auf dein Bauchgefühl: Was sich falsch anfühlt, ist es meistens auch.» Dann sollte man auf seine Intuition hören und sich bei der Schule, den Eltern oder der Polizei melden.

In der Kampagne erklärt die Polizei: Sexuelle oder erotisch anmutende Darstellungen von Kindern bis 13 Jahre sind ausnahmslos verboten, weil sie unter Kinderpornografie fallen. Damit sind auch der Besitz und das Verschicken verboten. Strafbar ist auch die Weiterleitung von Darstellungen Jugendlicher ab 14 Jahren. Besonders, wenn es ohne die Zustimmung des gezeigten Menschen geschieht. Ausnahmen gibt es innerhalb partnerschaftlicher Beziehungen zwischen den Jugendlichen. 

Die Polizei betont: Für die Beweissicherung werden Smartphones und andere Kommunikationsmittel beschlagnahmt, auch Wohnungen können durchsucht werden. Damit sind also auch die Eltern von den Ermittlungen direkt betroffen.