Donnerstag, 13. Juni 2024

Bundestag entscheidet über Bafög-Erhöhung

Bafög-Empfänger bekommen bald mehr Geld und Studienanfänger aus ärmeren Haushalten eine 1000-Euro-Starthilfe. Im Bundestag sollen die Pläne nun beschlossen werden.

Berlin (dpa) - Der Bundestag stimmt an diesem Donnerstag über eine Erhöhung der Bafög-Sätze für Schüler und Studenten ab. Zudem sollen Studienanfänger aus ärmeren Haushalten künftig mit einer sogenannten Studienstarthilfe in Höhe von 1000 Euro unterstützt werden. Die Ampel-Koalition hatte nach viel Kritik von Sozialverbänden und Studierendenvertretern ihre Bafög-Reform noch einmal geändert und die Erhöhung der Sätze ergänzt, die im Gesetzentwurf von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) zunächst nicht vorgesehen waren. Das Bafög war zuletzt zum Wintersemester 2022/23 um 5,75 Prozent erhöht worden. Die Pläne im Einzelnen: 

Höherer Grundbedarfssatz und höhere Wohnkostenpauschale

Der sogenannte Grundbedarf für Studierende soll zum Wintersemester von 452 auf 475 steigen, die Wohnpauschale für diejenigen, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, von 360 auf 380 Euro. Zusammengerechnet gibt es also eine Anhebung von 812 auf 855 Euro. Ältere Studierende, die ihre Krankenversicherung selbst zahlen müssen, weil sie nicht mehr über die Eltern mitversichert sind, können außerdem aktuell einen Zuschlag von 122 Euro bekommen, so dass der Höchstsatz heute bei 934 Euro liegt. Auch dieser Zuschlag soll steigen.

Mit der Reform werden auch die Bafög-Sätze für Schüler angehoben. Für sie soll die Erhöhung bereits ab 1. August zum Beginn des neuen Schuljahres greifen. Nach dem Bundestag muss sich der Bundesrat noch mit der Bafög-Reform befassen, sie ist dort aber nicht zustimmungsbedürftig.

Höhere Freibeträge

Da Vermögen, eigenes Einkommen, Einkommen der Eltern und möglicher Ehepartner angerechnet werden, ist die eigentliche Bafög-Höhe immer individuell. Hier setzt der nächste Punkt der Reform an: Eine Anhebung der Freibeträge, die bei der Anrechnung gelten. Sie sollen um 5,25 Prozent steigen, um den Kreis der Bafög-Empfänger zu vergrößern. Höhere Freibeträge bedeuten, Eltern und Bafög-Empfänger dürfen künftig mehr verdienen und fallen trotzdem nicht gleich aus der Bafög-Förderung heraus. Hintergrund: In der Vergangenheit war die Zahl der Empfänger deutlich gesunken. 2022 bezogen laut Statistischem Bundesamt 630 000 Personen Bafög-Leistungen, zehn Jahre zuvor waren es noch 979 000. 

Studienstarthilfe für Laptop oder Bücher

1000 Euro sollen Studienanfänger ab dem kommenden Wintersemester bekommen, die unter 25 Jahre alt sind und Bürgergeld beziehen oder in Familien leben, die durch andere staatliche Leistungen wie den Kinderzuschlag oder Wohngeld ihr Einkommen aufbessern müssen. Das Bundesbildungsministerium rechnet in seinem Gesetzentwurf grob mit etwa 15 000 Anträgen auf diese Studienstarthilfe. Im vergangenen Jahr wurden an deutschen Hochschulen knapp 480 000 Erstsemester gezählt. Die Antragstellung wird voraussichtlich über das Portal «Bafög Digital» möglich sein, wo auch Bafög online beantragt werden kann. Das Hochladen eines Nachweises über den Bezug der genannten Sozialleistungen und einer Kopie der Immatrikulationsbescheinigung sollen ausreichen. Die 1000 Euro Starthilfe müssen nicht zurückgezahlt werden und werden bei anderen Leistungen nicht als Einkommen angerechnet, auch nicht beim Bafög.

Bafög-Rückzahlung bleibt, wie sie ist

Die Bafög-Reform sieht außerdem die Einführung eines sogenannten Flexibilitätssemesters vor. Wenn zum Ende des Studiums die Zeit knapp wird und die Abschlussarbeit drückt, soll Betroffenen die Bafög-Förderung ein halbes Jahr länger gewährt werden dürfen, auch wenn das Ende der Regelstudienzeit schon erreicht ist. Einfacher soll es zudem werden, das Studienfach zu wechseln, ohne den Bafög-Anspruch zu gefährden. Nicht umgesetzt wird der ursprüngliche Plan, die Mindestraten bei der Bafög-Rückzahlung von 130 auf 150 Euro im Monat zu erhöhen. Es bleibt also dabei, dass maximal 10 010 Euro Schulden getilgt werden müssen, denn nach 77 abgezahlten Raten wird in der Regel der Rest erlassen. 

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) wurde seit seiner Einführung 1971 immer wieder reformiert - umgangssprachlich steht der Name des Gesetzes inzwischen für die eigentliche Geldleistung. Aus dem anfangs reinen Zuschuss ohne Rückzahlung wurde später zunächst ein Volldarlehen. Seit 1990 gilt die Regel: Eine Hälfte gibt's geschenkt, die andere muss zurückgezahlt werden.

Studierendenwerk: Nachbesserungen noch zu schwach

Sozialverbände, Gewerkschaften, Deutsches Studierendenwerk (DSW) und auch SPD und Grüne in der Koalition hatten im Zuge der Beratungen über die Bafög-Reform Druck gemacht. Unter Verweis auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten und hohen Mieten für WG-Zimmer hatten sie gefordert, dass, anders als zuerst geplant, auch die Bafög-Sätze und Wohnpauschalen angehoben werden. Fünf Prozent höhere Sätze, wie nun vereinbart, seien besser als eine Nullrunde, heißt es beim DSW. Die Nachbesserungen seien insgesamt aber noch zu schwach.

dpa