Mittwoch, 05. Juli 2023

Besser noch warten? Weswegen die Einschulung noch warten sollte - und weswegen nicht

Die Einschulung eines Kindes ist ein wichtiger Schritt in dessen Leben. Häufig sind Eltern mit der Frage konfrontiert, ob das eigene Kind überhaupt schon in der Lage ist, den Wechsel vom Kindergarten in die Schule zu vollziehen. Doch der verbleib im Kindergarten für ein weiteres Jahr, ist schwieriger, als es sich viele Eltern vorstellen. Daher ist es wichtig zu betrachten, in welchen Fällen eine solche Zurückstellung möglich und sinnvoll ist.

Besser noch warten? Weswegen die Einschulung noch warten sollte - und weswegen nicht

Die Einschulung eines Kindes ist ein wichtiger Schritt in dessen Leben. Doch häufig sind Eltern mit der Frage konfrontiert, ob das eigene Kind überhaupt schon in der Lage ist, den Wechsel vom Kindergarten in die Schule zu vollziehen. Doch eine Rückstellung des Kindes um ein weiteres Kindergartenjahr, ist schwieriger, als es sich viele Eltern vorstellen. Daher ist es wichtig zu betrachten, in welchen Fällen eine solche Zurückstellung überhaupt möglich und sinnvoll ist.

Kann-, Darf- und Muss-Kinder: Ein Überblick

Die Schulgesetze sehen vor, dass Kinder, die bis zu einem bestimmten Stichtag das sechste Lebensjahr vollendet haben, eingeschult werden müssen. Der Stichtag für diese Muss-Kinder wird von den einzelnen Bundesländern festgelegt. In den meisten Bundesländern liegt dieser Stichtag beim 30.06., andere Bundesländer haben allerdings den 30.09. oder andere Termine gewählt. Bei diesen Muss-Kindern ist eine Zurückstellung der Einschulung nur unter sehr eng gesteckten Bedingungen möglich, auf die wir im späteren Verlauf eingehen möchten.

Die sogenannten Kann-Kinder sind zum Stichtag selbst noch nicht sechs, werden dies aber noch im Verlauf des Jahres. Die Darf-Kinder hingegen werden erst im folgenden Jahr sechs Jahre alt. Bei diesen beiden Arten von Kindern können Eltern aktiv mitbestimmen, ob ein Kind eingeschult werden soll oder nicht. Früh entwickelte Kinder können somit von den Eltern auch frühzeitig für die Schule angemeldet werden und somit bereits als die Jüngsten ihres Jahrgangs eingeschult werden. Hier ist eine enge Abstimmung mit den Erziehern und auch dem Kinderarzt wichtig, um diese Kinder nicht mit der Einschulung zu überfordern.

In den meisten Fällen dreht sich allerdings das Thema vor allem um die Muss-Kinder. Denn diese müssten laut Gesetzgeber eingeschult werden, auch wenn es Gründe geben kann, die Einschulung zurückzustellen.

Unterschiedliche Gründe für die Zurückstellung und deren rechtliche Grenzen

Wenn Eltern ihr Kind zurückstellen lassen möchten, gibt es unterschiedliche Gründe dafür. Dabei spielt auch die allgemeine Schulfähigkeit eine wichtige Rolle. Doch die Eltern allein können nicht einfach entscheiden, ob das Kind für ein weiteres Jahr den Kindergarten besuchen soll. Denn laut Schulgesetz müssen die Eltern zwar angehört werden, treffen diese Entscheidung allerdings nicht. Entscheidend ist vor allem die Beurteilung durch das schulärztliche Gutachten. Schauen wir uns die Gründe für eine mögliche Zurückstellung einmal an.

Die Zurückstellung aus gesundheitlichen Gründen

Eine Zurückstellung aus gesundheitlichen Gründen kann dann erfolgen, wenn die Entwicklung des Kindes aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung langsamer voranschreitet oder wenn absehbar ist, dass eine Beschulung aus gesundheitlichen Gründen aktuell nicht möglich ist. Dies sind rein medizinische Aspekte, bei denen die Bewertung durch das schulärztliche Gutachten oder Berichte von Fachärzten entscheidend sind. In der Regel gelten hier nur besonders schwerwiegende Gründe.

Die Zurückstellung aus intellektuellen Gründen

Eine Zurückstellung aus intellektuellen Gründen ist dann gegeben, wenn befürchtet wird, dass das Kind den Schulstoff weder aufnehmen noch verarbeiten kann. Dies ist allerdings ein sehr schwieriges Feld. Denn im Kindergarten gibt es in der Regel noch nicht sonderlich viel Lerninhalt, sodass hier wenig Vergleichsmöglichkeiten bestehen. Viel eher kann es dazu kommen, dass eine Einschulung in einer Förderschule im Raum steht. Daher sollten Eltern sehr vorsichtig sein, wenn sie versuchen, mit einer solchen Zurückstellung zu argumentieren. Dennoch gibt es Kinder, welche etwas mehr Förderung und Zeit brauchen und aus diesen Gründen zurückgestellt werden können. Hier ist eine enge Absprache mit den Fachkräften des Kindergartens und mit dem betreuenden Kinderarzt besonders wichtig.

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Die Zurückstellung aus emotional-sozialen Gründen

In den meisten Fällen argumentieren Eltern mit emotional-sozialen Gründen, um eine Rückstellung des Kindes zu ermöglichen. Auch hier ist das Fenster für Begründungen zwar eng, aber deutlich offener für Eltern und Kinder, mit Unterstützung von Ärzten und den Fachkräften aus dem Kindergarten. Die notwendige soziale Kompetenz und die emotionale Reife für die Schulfähigkeit sind nicht bei jedem Kind gleich gut ausgebildet. Wer eine solche Rückstellung erreicht, sollte allerdings nicht davon ausgehen, dass das eigene Kind nun noch ein Jahr spielen könne, sondern muss sich klarmachen, dass die Förderung des Kindes für das nächste Jahr im Fokus steht. Zweck einer solchen Zurückstellung muss es immer sein, das Kind auf die Schule optimal vorzubereiten. Hier sind nicht nur die Erzieher im Kindergarten gefragt, sondern vor allem auch die Eltern, welche aktiv fördern müssen.

Zurückstellungen: Hilfe vom Kindergarten und Kinderarzt einholen

Schaut man sich an, dass laut aktueller Statistik rund 50.000 Kinder verspätet eingeschult werden, während annähernd 700.000 Schüler regulär eingeschult wurden, ist die Erfolgsquote für eine Zurückstellung nicht die schlechteste. Wichtig ist, dass sich Eltern hier Unterstützung vom Kinderarzt, von Fachärzten und auch von den Erziehern des Kindergartens holen, wenn eine Zurückstellung erwünscht ist und sinnvoll erscheint. Denn die schriftlichen Eingaben dieser Fachkräfte werden auch beim schulärztlichen Gutachten beachtet und von der Schulleitung der Grundschule mit in Betracht gezogen.

Warum die Entscheidung der Eltern nicht bindend ist

Viele Eltern haben die oftmals naive Idee, dass sie einfach bestimmen können, ob ihr Kind vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Da es in Deutschland allerdings eine gesetzliche Schulpflicht gibt, ist dies nicht der Fall. Die Entscheidung trifft, innerhalb der Rahmen der Gesetzgebung, die zuständige Schulleitung der Grundschule. Diese beruft sich dabei vornehmlich auf das schulärztliche Gutachten, muss aber auch die Eltern in dieser Sache anhören. Die Schulleitung als neutrale Person ist insofern wichtig, um zu verhindern, dass überbehütende Eltern der Entwicklung des Kindes schaden.

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Fazit: Gemeinsam mit dem Kind und für das Wohl des Kindes

Das Wohl des Kindes sollte immer im Fokus der Aufmerksamkeit stehen. Aus diesem Grund ist es wichtig, bei der Zurückstellung nicht allein auf das eigene Bauchgefühl zu hören, sondern auch das Kind, den Willen des Kindes und die Fachkräfte zu berücksichtigen, welche beinahe täglich mit dem Kind arbeiten. Gemeinsam kann dann die beste Entscheidung für das Kind getroffen werden.